Vater, Mutter, Kinder – solche einfachen Familienkonstellationen sind lange nicht mehr die Regel. Patchwork Familien werden häufiger.
Die Erbregelung ist in solchen Fällen kompliziert. Weil Stiefkinder weder Anspruch auf Erbteil noch Pflichtteil haben, muss das im Testament berücksichtigt werden. Im Schlimmsten Fall drohen sonst ungewollte Überraschungen. Grob werden zwei Gruppen der Patchwork Familie unterschieden, abhängig davon, ob die Eltern der Kinder verheiratet sind oder nicht. Haben die verheirateten Eltern jeweils Kinder aus früheren Beziehungen und sind in zweiter oder dritter Ehe verheiratet, erben lediglich die direkten Nachkommen des Verstorbenen, sowie der Ehepartner. Stiefkinder erben lediglich dann, wenn sie von Stiefvater bzw. der Stiefmutter adoptiert worden sind. Bei nicht verheirateten Eltern erben nur die leiblichen Kinder; der Lebenspartner hat demnach keinen Anspruch. Experten empfehlen deshalb, diese Bereiche des Zusammenlebens rechtlich festzuhalten. Auch im Falle einer Scheidung gilt es Vorkehrungen zu treffen. Soll zum Beispiel verhindert werden, dass dem Ex-Partner über ein gemeinsames Kind der Nachlass zufällt, muss ein sogenanntes Geschiedenen Testament errichtet werden. Generell lässt sich also festhalten, dass es im Falle von Patchwork-Familien keine pro Forma Lösung für die Erbschaft gibt. In jedem Fall sollten, bestenfalls mit einem Experten, individuelle Lösungen zu den konkreten familiären Verhältnissen entwickelt werden.